Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kilogramm

Kilogramm

, n., m., f.

die bis heute übliche Gewichtseinheit; 1000 Gramm 
  • die kilogramme wird in 10 hectogramma, diese hier in 10 decagrammen und die decagramme in 10 grammen getheilt
    1799 Ludovici,KfmLex.3 IV 1947
  • weil naͤhmlich der gramme als einheit ein so kleines gewicht (19 grains) ist, daß man sich dessen zum taͤglichen gebrauche im handel nicht wohl bedienen konnte, so wurde der kilogramme (2 livres) zu dieser einheit bestimmt, wodurch ... der unbequemlichkeit im handel abgeholfen ... wurde
    1802 Krünitz,Enzykl. 85 S. 306
  • es erhellt solches daraus, daß ... das franzoͤsische (definitive) halbe kilogramm nur 140072 richtpfennige der frankfurter koͤllnischen mark, aber 140112 richtpfennige der wiener koͤllnischen mark wiegt
    1805 Chelius,Maße 10
  • [franzoͤsische gewichte:] 1 kilogramm = 10 hektogrammen = 100 dekagrammen = 1000 grammen
    1805 Chelius,Maße 14
unter Ausschluss der Schreibform(en):