Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kinderdienst
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, m.
auf drei Jahre begrenzte Arbeitspflicht der Kinder von Untertanen für die Herrschaft gegen Entlohnung und bei Freistellung der in der elterlichen Wirtschaft benötigten Kinder
- von der unterthanen kinder diensten [ein Wort?] auf drey jahr1635 CCMarch. V 3 Sp. 25Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1725 Klingner I 603
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- 1735 Klingner I 403
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