Kinderfall, m.
Kinderfall, m.
Abgabe bei dem Tod eines von mehreren Gesamthandsberechtigten an einem verliehenen Gut
-
ovch hatt es sin ordnung mit dem kinder fal1303? Luzern/GrW. I 167 Faksimile
-
vom kinderfallvor 1607 Segesser,LuzernRG. I 160