Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kindsbürgergeld
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, n.
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Gebühr für den Erwerb der Vollbürgerschaft durch eine in der Gemeinde geborene Person
- C.St. hat seinen abscheid vorgeben, soll den geburtsbrief ebenmäßig beibringen und ist mit nachlassung eines kindsbürgergeld zu einem bürger auf- und angenommen worden1629 WeinheimGBl. 18 S. 70