Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kindschaft

Kindschaft

, f.

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I durch Adoption hergestelltes Verwandtschaftsverhältnis
  • [gestohlenes Gut] dem C.G. von M. zugehoͤrt vnd sych in der genomen khindtschafft befunden
    1549 Peetz,VwStud. 362
  • 1741 Frisch I 514
  • 1771 Cramer,Neb. 109 S. 17
II eine K. wie Einkindschaft 
  • 1646 Nowak,Künzelsau 150
  • dasz sie [Eheleute] die erste und lezte zusamengebrachte und in lezter ee erzielte kinder zu einer kindschaft ordnen
    oJ. Colmar/DWB. V 771
III gemeinsame Leibherrschaft über ein Kind aus der Ehe eines oder einer Freien mit einer oder einem Leibeigenen
unter Ausschluss der Schreibform(en):