Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kindschaft(s)brief

Kindschaft(s)brief

, m.

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I schriftlicher Vertrag über eine Einkindschaft 
  • zum fünfzehenden wegen besiglung deren gegebenen vermächtnussen und kindschaftbriefen 
    1616 LaufenburgStR. 234
II Urkunde über die Herrschaftszugehörigkeit eines Kindes aus der Ehe eines oder einer Freien mit einer oder einem Leibeigenen