Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kindsmutter

Kindsmutter

, f.

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  • das waͤre eine artliche sach! wann die leere einbildung eine kinds-mutter allererst werden, und zugleich auch darbey die stell des vatters vertretten solte. ey, wie mancher ehe-mann, wann er in verrichtungen, oder seinen selbst-eignen geschaͤfften, anderwaͤrts sich eine geraume zeit aufhaͤlt, wuͤrde in seinem heimkommen einen schoͤnen hauß- und vorrath, von gantz guldenen kindern finden, und sehen, wie embsig seine fromme und hertzallerliebste hauß-henne in der einbildung gearbeitet habe
    1712 Abele,Gerichtshändel I 433