Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kindspart

Kindspart

, m. u. f.

der dem Kind zustehende Erbteil beziehungsweise der entsprechende Betrag
  • [eine Witwe, die] bey denen kindern nicht bleiben wollte, ... mag ihr kindes-part an geld fordern und damit ihres gefallens disponiren
    1650 EstRitterLR. 319
  • kindespart legitima
    1691 Stieler 1412