Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kindspart
Artikel davor:
Kinderland
Kinderlehen
Kindlein
Kinderlohn
Kindmage
Kindermord
Kindermörder
Kindermörderin
Kindsmutter
Kinderordnung
Kindspart
, m. u. f.
der dem Kind zustehende Erbteil beziehungsweise der entsprechende Betrag
- [eine Witwe, die] bey denen kindern nicht bleiben wollte, ... mag ihr kindes-part an geld fordern und damit ihres gefallens disponiren1650 EstRitterLR. 319Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kindespart legitima1691 Stieler 1412Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)