Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenadvokat

Kirchenadvokat

, m.

selten für Kastenvogt (I), Kirchvogt 
  • ein erbschutz ist billich derjenige zu nennen, der auf kinder und erben fortgepflanzet ... worden; und irren diejenige sehr, welche zum geistlichen schutz des pabsts consens erfordern oder glauben, daß, wann der kirchen-advocat zu einer andern religion tritt, deßwegen der erb-schutz aufhoͤre
    1705 KlugeBeamte I2 649