Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenberauber

Kirchenberauber

, m.

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wie Kirchdieb 
  • um 1550 HallChr. 135
  • wohre er ... von wegen solcher bösen dieblichen verhandelung, kirchenbruchs und -raubs ... als ein kirchenbrecher und -berauber zu leib und leben zu straffen
    1565 MagdebSchSpr.(Friese) 329