Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenbettler
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Kirchenbenefizium
Kirchenberain
Kirchenberauber
Kirchenberaubung
Kirch(en)bereiter
Kirch(s)berg
Kirchenbeschwerde
Kirchenbesetzung
Kirchenbestellung
Kirchenbesuchung
Kirchenbettler
, m.
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I
(unter Umständen mit besonderer Erlaubnis) an der Kirchentür bettelnder Armer
zu
1Bettler
- da ... man ... mit den kirchenbettlern genugsam beschwert ist, wolle man in zukunft fremden bettlern den eintritt auf unser gebiet verwehren1499 SchweizId. IV 1839Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- 1777 Hupel,NachrLivEstl. II 81
- 1777 Hupel,NachrLivEstl. II 238
- 1782 Hupel,NachrLivEstl. III 633
- kirchenbettler ... heißt wer bey der kirchenthür um almosen zu bitten vom prediger die erlaubniß bekomt1795 IdLiefl. 109Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- ist es gewoͤhnlich, daß eine bestimmte anzahl von kirchenbettlern festgesetzt ist1821 SammlLivlLR. II 645Faksimile - in Google Books
II
zum Einsammeln einer Kirchenkollekte (für den Kirchenbau) durch einen Bettelbrief Bevollmächtigter
- dobisser, die kirchenbetler, da einer brief und sigel hat und an eine zerbrochne diftel breget oder an ein neue kirchen zͦ bauenAnf. 16. Jh. DWB. V 798
- 1515 SchweizId. IV 1838
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- 1527 KonstanzStat. 29