Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)brot
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Kirch(en)beutel
Kirchenbitter
Kirchenblock
Kirchenbot
Kirch(en)brand
Kirchenbrechen
Kirch(en)brecher
Kirchbrechung
Kirchenbrenner
Kirch(en)brief
Kirch(en)brot
, n.
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I
zum Einkommen eines Kirchendieners gehörige Abgabe der Gemeindemitglieder
zu
Brot (I 2)
- panes dictos kyrgebroit1324 SGereonUB. 320Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- erhält der pastor aus jedem haus 15 pfund brod, genannt kirchenbrod, halb um weihnachten, halb um ostern1674 LuxembW.(Majerus) II 582
- am kirchweihsonntag ... hatten 24 ortschaften kirchbrote zu liefern18. Jh. SchwäbWB. IV 396Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
den Armen nach dem sonntäglichen Gottesdienst oder zur Begehung einer Jahrzeit (III 3) gespendetes Brot
zu
Brot (I 6)
- die zeit har im gebäck des kilchen- und gemeinen almosenbrods kein unterschied gehalten, sonders beide ... zwölflötig gemachet1624 Zürich/SchweizId. V 967Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
III
Abendmahlsbrot?
- hat der pastor noch 4 demat land ... von der kirche zu gebrauchen, wofür er statt der jährlichen häuer kirchenbrot und wein verschaffen muß1611 ZSchleswHolst. 38 (1908) 284