Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)buße

I öffentliche Sühneleistung für schwere Sünden, insb. in der protestantischen Kirche als Zuchtmittel bei Vergehen gegen Kirchenordnungen, Sittengebote uä.
II in eine Geldstrafe umgewandelte Kirchenbuße (I), oder zusätzlich von der kirchlichen Behörde auferlegte Geldstrafe?; vgl. die Belege 1749 u. 1775 bei Kirchenbuße (I) 
III von der weltlichen Obrigkeit wegen eines weltlichen Vergehens ausgesprochene Strafe