Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)dienst

I Tätigkeit eines Pfarrers, Kirchendieners (I) im Rahmen einer Kirchengemeinde
II der sogenannte niedere Kirchendienst mit (zT. gottesdienstlichen) Hilfstätigkeiten zur Unterstützung des Pfarrers sowie allgemeinen Aufgaben für Gemeinde und Schule, teilweise mit Kirchendienst (I) zusammen genannt
  • 1 Gottesdienst, geistliche Übungen
  • 2 Seelenmesse oä.
IV Aufgabenbereich des fürstlichen Kämmerers (II 6) (Begleitung des Fürsten zum Gottesdienst?) neben Kammer- und Tafeldienst
V Hand- und Spanndienst, insbesondere zum Kirchenbau