Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchengebühr

Kirchengebühr

, f.


I Gebühr (II 3) für die Inanspruchnahme einer kirchlichen Amtshandlung oder einer kirchlichen Einrichtung
II auf einem Grundstück lastende Abgabe an eine Kirche
unter Ausschluss der Schreibform(en):