Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchengelobte

Kirchengelobte

, m.

der Kirchengemeinde durch Amtseid verbundener Amtsträger, hier Sendschöffe 
vgl. Gelobte
  • hatt ... herr J. ... als commissarius des ... herrn hertzog G. ... erlaubet den sent scheffen oder kirchengelobten ..., alle ihr weißthumb, wie sich geburt, in dem heyligen sinde der leygen zu weissen
    1517 Königsthal I 2 S. 64