Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchengelobte
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Kirchengebühr
Kirchengebührnis
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kirchgehörig
Kirch(en)geld
Kirchengelobte
, m.
der Kirchengemeinde durch Amtseid verbundener Amtsträger, hier Sendschöffe
vgl.
Gelobte
- hatt ... herr J. ... als commissarius des ... herrn hertzog G. ... erlaubet den sent scheffen oder kirchengelobten ..., alle ihr weißthumb, wie sich geburt, in dem heyligen sinde der leygen zu weissen1517 Königsthal I 2 S. 64