Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)gemeinde
Artikel davor:
kirchgängig
Kirchengebet
Kirchengebiet
Kirch(en)gebot
Kirchengebühr
Kirchengebührnis
Kirchengefälle
kirchgehörig
Kirch(en)geld
Kirchengelobte
Kirch(en)gemeinde
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Gesamtheit der Angehörigen einer christl. Konfessionsgemeinschaft in einem räumlich abgegrenzten Bezirk mit einer Kirche als Mittelpunkt und einem Geistlichen als Seelsorger, zT. auch ohne räumliches Substrat (Militärseelsorge)
- die gantze kirchengemeind, welche kraft hochoberkeitlicher ordnungen die armen zu erhalten schuldig sind1701 Niedersimmental 153Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1704 JbWestfKG. 6 (1904) 70
- 1730 FreibDiözArch. 23 (1893) 323
Faksimile - in Google Books
- 1735 BrschwLO. I 695
Faksimile - in Google Books
- die höfe ... unseren ordentlichen kirchund haubt-gemeinden in ... gemeinsame policey- direction ... zu incorporieren1751 ArgauLsch. I 345Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- 1800 RepRecht V 48
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die kirchgemeinden bleiben rücksichtlich ihrer einteilung, wie sie vor der revolution schon waren, wählen ihre vorgesetzten unter sich selbst, besorgen kirchen, brandsteuer und armengüter, sofern sie teilhaber davon sind ...; befassen sich ... mit den ausführungen von lehr- und schulanstalten und mit den reparationen und nötigen bauten der kirchen und mit denen in die kirchenpolizei einschlagenden streitigkeiten1802 ThurgauBeitr. 91 (1954) 134
- die militär-abtheilungen, welche mit eigenen feldpredigern eine selbständige kirchengemeinde bilden, dürften deßhalb noch nicht, außer im kriege, legale kirchenbücher halten1831 Becker,Kirchenbücher 186
II
jüdische Kultgemeinde als Körperschaft
- wo 50 familien wohnen, dürfen sie eine kirchengemeinde bilden1813 Tänzer,GJudVorarlb. 190
- 1813 Tänzer,GJudVorarlb. 191
- 1828 ArchKathKR. 82, 2 (1902) 363
- 1831 Mohl,WürtStR. II 418
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)