Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kircheninventar(ium)

Kircheninventar(ium)

, n.

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I mit Beweiskraft versehenes Verzeichnis des kirchlichen Vermögens
  • solche kirchenbücher auch in dem kircheninventario der kirchengeschworen müssen ... vorzeignet werden
    1585 Lauenburg/Sehling,EvKO. V 424
  • 1739 Hartmann,WürtGes. III 224
  • denen kirchen und pfarrinventarien ist in luͤneburgischer kirchenordnung ... beweiskraft ausdruͤcklich beygelegt
    1804 Schlegel,HannovKR. IV 427
  • 1830 CSax. II 325f.
II Inbegriff der zum kirchlichen Vermögen gehörenden beweglichen Sachen