Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenkerl

Kirchenkerl

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
im Baltikum Bezeichnung für einen Kirchendiener (II) 
  • 1653 Gutzeit,Livl. II 36
  • wenn die gemeine aus der kirche gehet, wird der verbrecher an einem pfahl unweit der kirche angebunden, sein leib von oben entbloͤßt; der sogenannte kirchenkerl oder glockenlaͤuter verrichtet die execution
    1774 Hupel,NachrLivEstl. I 511
  • 1795 IdLiefl. 110