Kirchenkorn, n.

I Natural- oder Geldabgabe zum Unterhalt der Geistlichen
II Abgabe von kirchlichen Gebäuden in Württemberg
  • von der gesammtheit der pflichtigen eines orts koͤnnen abgeloͤst werden: ... 2) im sechzehnfachen betrag: auf die gebaͤude unter dem namen: ... baukorn, kirchenkorn ... gelegten jaͤhrlichen abgaben
    1836 Reyscher,Ges. XV 2 S. 1286