Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenlager

Kirchenlager

, n.

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Einlager (I) in einer Kirche (I) 
  • die alte des landes verschreibung auff das kirchenlager ... sollte cassiret ... seyn, ... soll auch hinfuͤhro das kirchenlager abgeschaffet seyn und bleiben
    1580 HadelnPriv. 51