Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenobservanz

Kirchenobservanz

, f.

lokales Gewohnheitsrecht einer Kirchengemeinde
  • 1658 HdbSächsGes. V 496
  • [den] gemeinden ... steht ... das recht zu, ... kirchenobservanzen ... bei sich aufkommen zu lassen ... [diese] dürfen ... nicht wider gemein verbindliche kirchengesetze seyn
    1795 Schnaubert,KirchR. 156