Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenpfahl

Kirchenpfahl

, m.

ursprünglich Schandpfahl, hier Bezeichnung für öffentliche Kirchenbuße (I) 
  • knechte und mägde ..., so sich nicht [bei der Schulvisitation] einfinden wollen, von dem bauernvoigt ... gemeldet und nach befinden mit dem kirchenpfahl oder noch schärferer kirchendisciplin beleget werden
    1733 SchleswHSchulO. 69