Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenpfosten

Kirchenpfosten

, m.

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ursprünglich innerhalb des Kirchhofs angebrachter Schandpfahl
  • 1650 Dorpater Jurist. Studien 4 (1895) 10
  • da die abstrafung von verbrechern an den sogenannten kirchenpfosten ... mit dem eigentlichen zwecke der kirchlichen zusammenkuͤnfte in einem sehr stoͤrenden widerspruche steht, so ist dieselbe von nun an abzustellen, die pfaͤhle sind ausserhalb der kirchhofsmauer in einiger entfernung aufzurichten
    1686 SammlLivlLR. II 1752
  • mit ... ruthen am kirchenpost durch den profoß gestrichen werden
    1688 EstRitterLR. 561
  • 1696 SammlLivlLR. II 209
  • an der kirchen-pfoste in gegenwart der gemeine gestrichen werden
    1730 MittLivl. 25 (1937) 404
  • 1740 MittLivl. 25 (1937) 395
  • um 1800 SammlLivlLR. II 202