Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenprälat

Kirchenprälat

, m.

hoher geistlicher Würdenträger
  • 1545 Wittenberg/Sehling,EvKO. I 1 S. 218
  • beweis, daß die beyerischen herzogen das recht gehabt haben, ihre kürchen praelaten eigenmächtig zusetzen
    1763 SchrrBayrLG. 59 S. 79
  • 1769 BairAlt. 126
  • 1778 WürzbDiözGBl. 25 (1964) 214
  • der kaiser verspricht, die wahlen der kirchenprälaten frei zu lassen und ihnen die belehnung über die regalien mit dem zepter zu erteilen
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 59
  • [Kardinäle] als kirchenprälaten auf einen völkerrechtlichen rang ... keinen anspruch haben
    1804 Gönner,StaatsR. 203 Anm. x