Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenquartal
Artikel davor:
Kirchenpolizei
Kirchenpolizeiordnung
Kirchenpönitenz
Kirchenprälat
Kirchenprange
Kirchenprediger
Kirchenprivileg
Kirch(en)propst
Kirchenprotokoll
Kirchenprovisor
Kirchenquartal
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
vierteljährlich zu leistende Abgabe an die Kirche (II)
- denn kirchen dienern ihre besoldung auf viertage zeittenn in jahre, alß vf weynachten, ostern, Johannis vnd Michaeliß, werden entrichtett, ... da auch einnahme der kirchen quartalia so viell nicht verhanden, das sie den dienern lohnen koͤndten, soll es ein raht mittler weile vorlegen1540 CCMarch. I 1 Sp. 255Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin