Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenquartal

Kirchenquartal

, n.

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vierteljährlich zu leistende Abgabe an die Kirche (II) 
  • denn kirchen dienern ihre besoldung auf viertage zeittenn in jahre, alß vf weynachten, ostern, Johannis vnd Michaeliß, werden entrichtett, ... da auch einnahme der kirchen quartalia so viell nicht verhanden, das sie den dienern lohnen koͤndten, soll es ein raht mittler weile vorlegen
    1540 CCMarch. I 1 Sp. 255