Kirch(en)rat, m.
Kirch(en)rat, m.
I
Amtsträger innerhalb der kirchlichen Verwaltung
I 1
Kirchpfleger
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gekofft to behoff syner vicarie ... in eynen breiffz van dem kerckrade to W. myt vorwyllinge eres archidyaken ... und eres pastoris1301 WestfUB. VIII 11
- 1471 MeppenUB. 293 Faksimile
- 1518 WerdenUrb. I 481 Faksimile
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die kirchenräth nemen ein die geföll und kircheneinkommen und verrichten die notwendige paufelligkaiten ... [sie] werden mit meinen als erbgrundherrn willen ... erküst und confirmirt, seind aber dennen geistlichen mit ainiger iurisdiction nichts unterworfen1623 OÖsterr./ÖW. XIV 70
- 1629 UnterwaldenRQ. 80 Faksimile
- 1787 SchulO.(Vormbaum) II 715 Faksimile
I 2
Mitglied eines Kirchenrats (II)
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es sollen auch die kirchenräte alle wochen zwen tag ... zusammenkomen und ... beratschlagen1556 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 229 Faksimile
- WolfenbüttelKO.(1569) 86 Faksimile
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vom amt der kirchenrethe1570 Mecklenburg/Sehling,EvKO. V 231 Faksimile
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was aber die rechtliche sachen, da die kirchenraͤth ein parthey weren, belanngt, sollen selbige denen nicht beywohnen1578 Reyscher,Ges. XII 398 Anm. 268 Faksimile
- 1581 ZNdSachs. 1894 S. 122 Anm. 2
- 1591 Oettingen/Sehling,EvKO. XII 403 Faksimile
- 1596 JbNdSächsKG. 50 (1952) 92
- um 1600 RevalStR. II 269 Faksimile
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von denen presbyteriis oder kirch-rähten1687 KircheGrafschMark I 15 Anm. 16
- 1720 Struve,PfälzKHist. 1470 Faksimile
- 1749 CCMarch. Cont. IV 151 Faksimile
II
Kollegialorgan der kirchlich(-staatlichen) Verwaltung, meist wie Konsistorium oder Kirchvorstand
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das geistliche consistorium oder kirchen rath solte mit 6 personen bestelt werden, zweien theologen, einem juristen, hebreo, philosopho unnd secretario1557 BlPfälzKG. 26 (1959) 10
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wie es im kirchenrat soll gehalten werden ...1558 Rothenburg o.T./Sehling,EvKO. XI 610 Faksimile
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neben denen [landhoffmeister vnd probst] sollen bey vnserm kirchenrath drey vnserer theologen ... gebraucht werden1559 Reyscher,Ges. VIII 273 Faksimile
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unsers kirchenraths in unserm churfurstenthumb der undern Pfaltz bevelch soll zweierlei sein: erstlich die ministeria und schulen mit guten tauglichen personen ... zu bestellen ... zum andern, der disciplin und kirchenzucht halben notwendigs einsehens zu thun1564 Sehling,EvKO. XIV 411 Faksimile
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consistorium oder kirchenrath ... mit ... politischen rethen und theologen besteltWolfenbüttelKO.(1569) 86 Faksimile
- 1574 Henneberg/Sehling,EvKO. I 2 S. 292 Faksimile
- 1594 Brandenburg-Ansbach-Kulmbach/Sehling,EvKO. XI 385 Faksimile
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was vor sachen an vnd vor das consistorium vnd kirchen-rath gehoͤren sollen1657 HessSamml. II 450 Faksimile
- 1721 Struve,PfälzKHist. 60 Faksimile
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diese geistliche ober-herrschaft wird ... durch den bischoͤflichen kirchen-rath, lateinisch consistorium benamset, und denen der bischoͤfliche general-vicarius nach ... gewohnheit vorsitzet, ausgeuͤbet ..., die bottmaͤßigkeit solcher gerichter oder raths-versammlungen erstrecket sich fuͤrnemlich uͤber geistliche persohnen und sachen wie auch uͤber alle der geistlichen ober-herrschaft untergebene rechts-haͤndl und endlich uͤber die kirchen oder geistliche straffen1752 Greneck 54 Faksimile
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wenn es ... nur schul und academische sachen oder die aufnahm neuer minister betrift, so werden diese geschaͤfte von dem kirchenrath besorgt1768 Fäsi I 66 Faksimile
- 1782 CSax. I 1117 Faksimile
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das collegium, welchem die ... verwaltung des geistlichen guts [in Württemberg] anvertraut ist, heißt: der kirchen-rath; ... das herzogliche consistorium hat mit der oekonomie des geistlichen gutes nichts zu schaffen1785 PatrArch. 2 (1785) 381
- 1798 ThurgauBeitr. 91 (1954) 66
- 1805 Wintterlin,BehWürt. I 267 Anm. 2
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die zahl der mitglieder [d. Presbyteriums] ... richtet sich nach der größe der gemeine; doch muß es bei kleinern gemeinen, außer dem prediger, wenigstens aus vier personen bestehen. zu diesem collegio des kirchraths gehören noch zwei kirchenvorsteher, kirchmeister und zwei armen-vorsteher, provisoren oder diaconen1807 Göbell,RhWKO. II 67
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fuͤr beide confessionen besteht nur ein einiger solcher kirchenrath, der aus geistlich und weltlichen gliedern von beiden confessionen in verhaͤltnißmaͤßiger gleichheit besetzt sey1807 SammlBadStBl. II 354
- 1816 Reyscher,Ges. X 492f. Faksimile
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die mit der staatsgewalt verbundenen rechte uͤber die katholische kirche werden von dem koͤnige durch einen aus katholischen mitgliedern bestehenden kirchen-rath ausgeuͤbt, welcher auch bey besetzung geistlicher aemter, die von dem koͤnige abhaͤngen, jedesmal um seine vorschlaͤge vernommen wird1817 Reyscher,Ges. III 368