Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenrezeptor

Kirchenrezeptor

, m.

von der Obrigkeit eingesetzter Kirchrechner 
  • [Klage, daß der rentmeister] einen kirchen-receptorn dem alten herkommen zuwider angeordnet
    1635 Steinen,WestfGesch. IV 473