Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenschatzung

Kirchenschatzung

, f.

Nbf. Kirchenschätzung 
Kirchensteuer, insbesondere Sondersteuer zu Bau und Erhaltung des Kirchengebäudes
  • [Verfügung] wegen der kirchen schetzung, das dieselbe nicht auf die capitulation, besondern auf das freye guht angelegt und geschlagen werden soll
    1600 DithmUB. 379
  • 1730 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 179
  • der beitrag zu dem jetzigen kirchenbau geschieht von den gemeindegliedern durch eine kirchenschaͤtzung
    1785 Lehmhaus,Sprockhövel 40
unter Ausschluss der Schreibform(en):