Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)schreiber
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Kirchenschließer
Kirch(en)schlüssel
Kirchenschöffe
Kirch(en)schoß
Kirch(en)schreiber
, m.
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zur kirchlichen Vermögensverwaltung eingesetzter, zum Teil aber auch nur rechnungsführender Beamter
- 1451 Wien/JbKunsthistKaiserh. 17 (1896) p. 148
- der custos oder kirchenschreiber soll auch ... fur seine person zwei unterschidlich vorzeichnus ... ubergeben1578 Wurzen/Sehling,EvKO. I 2 S. 99Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1592 SchlesKirchSchulO. 68
- nach folgende puncte und articul durch den kirchen-schreiber in der kirchen haupt-buch zu verzeichnen, welche den jahr-geschwornen durch denselben unsern schreiber in der beede, wan er in sein amt tritt, in gegenwaͤrtigkeit der aeltesten ... sollen vorgelesen ... werden1658 Staphorst,HambKG. I 2 S. 911Faksimile - in Google Books
- nach 1677 MittKiel 25/26 (1909) 641
- der kirchenschreiber soll, soweit er einige mittel oder anderes eigenthum der kirchen unter haͤnden hat, ... vor sich buͤrgen stellen1691 SammlLivlLR. II 1639Faksimile - in Google Books