Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenschutz

Kirchenschutz

, m.

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I wie Kirchenvogtei (II) und/oder Kirchpatronat 
II
die durch die Exemtion eines Klosters mit unmittelbarer Unterstellung unter den Papst herbeigeführte Rechtsstellung
unter Ausschluss der Schreibform(en):