Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchensekretär

Kirchensekretär

, m.

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landesherrlicher Beamter als Gehilfe des Superintendenten bei der Kirchenvisitation, später an der Kirchenverwaltung einer Landeskirche beteiligt
  • sollen einem jedem synodo vffs wenigst einer von den raͤthen sambt deßelben ambts amptmann vnd landschreiber ..., auch der pfarrer oder superintendens zu Z. neben dem kirchen secretario jederzeit bey wohnen
    1592 [J.G. Faber, ] Stoff fuͤr den kuͤnftigen Verfasser einer pfalzzweybruͤckischen Kirchengeschichte ... I (Frankfurt-Leipzig 1790) 13
  • 1783 Siggelkow,HdbMecklKR.2 215