Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)siegel

Kirch(en)siegel

, n.

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Amtssiegel einer kirchlichen Institution, meist einer Pfarrkirche

I Siegelabdruck zur Beglaubigung von Schriftstücken, die von der Kirche ausgestellt werden
II Siegelstock und Siegelbild