Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenspende
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kirchspännig
Kirchenspende
, f.
durch freiwillige Gaben entstandenes Vermögen einer Kirche
- wo bei kilchhörinen oder gmeinden etwas vorrats an gemeinem, namlich kilchenspend oder armengut vorhanden, daß selbiges ... wol möge zu solchem allmusen angewendt werden1690 Bern/SchweizId. X 352Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons