Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenstürmer

Kirchenstürmer

, m.

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Störer des in der Kirche (I) herrschenden Friedegebots, der sich strafbar macht
  • 1528 deQuervain,BernRef. 253
  • was ... diejenigen anbetrifft, welche in schutz genommen werden koͤnnen oder nicht, so seynd dessen in genere nicht faͤhig diejenigen, welche schwere und grobe suͤnden und verbrechen begangen haben, wohin der verbrecher wider die goͤttliche und menschliche majestaͤt, die ... kirchen-stuͤrmer [gehören]
    1705 KlugeBeamte I2 634
  • die kirchen-raͤuber und kirchen-stuͤrmer ... werden besonders unter die leute gesetzt, die, weil sie eine infame handlung begehen, den adel verlieren
    1752 v.Loen,Adel 398
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