Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenstürmer
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Kirch(en)stifter
Kirchenstiftung
Kirch(en)stock
Kirchenstrafe
Kirch(en)streit
Kirch(en)stuf
Kirch(en)stuhl
Kirchenstuhlbrief
Kirch(en)stuhl(s)ordnung
Kirchenstürmer
, m.
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Störer des in der Kirche (I) herrschenden Friedegebots, der sich strafbar macht
vgl.
Kirche (I 3)
- 1528 deQuervain,BernRef. 253
- was ... diejenigen anbetrifft, welche in schutz genommen werden koͤnnen oder nicht, so seynd dessen in genere nicht faͤhig diejenigen, welche schwere und grobe suͤnden und verbrechen begangen haben, wohin der verbrecher wider die goͤttliche und menschliche majestaͤt, die ... kirchen-stuͤrmer [gehören]1705 KlugeBeamte I2 634Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die kirchen-raͤuber und kirchen-stuͤrmer ... werden besonders unter die leute gesetzt, die, weil sie eine infame handlung begehen, den adel verlieren1752 v.Loen,Adel 398