Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)stuhl

für die Teilnahme am Gottesdienst bestimmte Sitzgelegenheit in der Kirche (I), deren Nutzung rechtlich meist bestimmten Amtsinhabern oder Grundstücksbesitzern, ua. dem Kirchenpatron (II), zusteht und die nur beschränkt am freien Rechtsverkehr teilnimmt (Näherrecht, Pertinenz anderer Rechte)