Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)verbot

Kirch(en)verbot

, n.

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I Lokalinterdikt
  • die statt S. von jhrem bischoff ... mit geistlichen vnd fleischlichen waaffen als kirchuerbotten vnd kriegen worden angefochten
    1588? Fischart/J. Scheible, D. Kloster X (1848) 40. Zelle S. 1132
  • erhielt der heilige F. ein privilegium von dem pabste ..., welcher den religiosen seines ordens erlaubete, das goͤttliche amt bey geschlossenen thuͤren zur zeit eines kirchenverbothes zu halten
    1756 Helyot,Klosterorden VII 26
II kirchliches Eheverbot (Ehehindernis)
III
in der Kirche verkündeter Rechtssatz, der ein bestimmtes Verhalten untersagt