Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)verbot
Artikel davor:
1Kirchtracht
2Kirchtracht
Kirchenträger
Kirchentresel
Kirchentruhe
Kirch(en)tür
Kirch(en)untertan
Kirch(en)urbar
Kirch(en)vater
Kirchenväterschaft
Kirch(en)verbot
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Lokalinterdikt
- die statt S. von jhrem bischoff ... mit geistlichen vnd fleischlichen waaffen als kirchuerbotten vnd kriegen worden angefochten1588? Fischart/J. Scheible, D. Kloster X (1848) 40. Zelle S. 1132
- erhielt der heilige F. ein privilegium von dem pabste ..., welcher den religiosen seines ordens erlaubete, das goͤttliche amt bey geschlossenen thuͤren zur zeit eines kirchenverbothes zu halten1756 Helyot,Klosterorden VII 26
II
kirchliches Eheverbot (Ehehindernis)
- 1739 Ludewig,Anzeigen II 1012
Faksimile - in Google Books
- kein kirchenverbot hindert eine ehe im staat, so weit es nicht zugleich staatsverbot ist1807 SammlBadStBl. I 899
III
in der Kirche verkündeter Rechtssatz, der ein bestimmtes Verhalten untersagt
- 1701 Zierenberg,GevelsbMark 44