Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)vogtei

Kirch(en)vogtei

, f.

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I Amt eines Kirchenvogts (I) 
II Amt eines Kirchenvogts (III) 
  • 1747 Hoheneck III 851
  • recht der obersten kirchenvogtey oder der kaiserlichen kirchengewalt
    1784 Bonelli,Panisbriefe 19
  • weil nun die abtei Ebrach sich aller kirchenvogtei entschlagen und davon gefreyet war, so nahm sie auch kein gut unter fremden vogtrecht in ihr eigenthum
    1784 Montag,AbteiEbrach 45
  • nur bey der kirchen- und kastenvogtey geschah es aus besondern ursachen, daß ihr gerichtszwang auch uͤber die leibeigenen und uͤber die buͤrgerlichen angelegenheiten sich erstreckte
    1785 Fischer,KamPolR. II 25
  • die hohe kirchenvogtey ziehen wir ... an uns
    1803 Kurfürstlich Badische Landesorganisation ... (Karlsruhe 1803) 7. Organisationsedikt
III behördliche Kirchenaufsicht und der dazu errichtete Verwaltungsbezirk
  • wir lassen ... die niedere kirchenvogtey bei den magistraten dieser [mediatisierten Reichs-]staͤdte
    1803 Kurfürstlich Badische Landesorganisation ... (Karlsruhe 1803) 7. Organisationsedikt
  • in jeder der ... kirchenvogteyen wird jederzeit einer der darinn angestellten katholischen weltlichen diener als kirchenvogt ... von uns ernannt werden
    1803 Kurfürstlich Badische Landesorganisation ... (Karlsruhe 1803) 6. Organisationsedikt
  • BadRegBl. 2 (1804) 37 und 68
  • 1804 BadRegBl. 2 (1804) 68
  • 1805 SammlBadStBl. II 158
  • aufhebung der kirchenvogteien betr.
    1806 SammlBadStBl. II 465
unter Ausschluss der Schreibform(en):