Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenvormund
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Kirchenverwandte
Kirchverwandte
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Kirch(en)vogtei
Kirch(en)volk
Kirchenvormund
, m.
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II
derjenige Bauer, der die Rechnungsführung der Kirchengemeinde und andere Hilfstätigkeiten besorgt
vgl.
Kirchenpfleger
- die pastorn und kirchendiener sollen irer gemachter besoldung halben hinfüro nicht auf jemands anders als die kirchenfürmünder sehen1568 Kurland/Sehling,EvKO. V 59Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- dass man alle 3 jahre zwo vormünder aus unserm mittel zu kirchen vormünder kiesen soll, dieselben der kirche und dem pastoren treulich für sein, ... auch alles, was ... zur kirche und dem kirchherrn gehört, treulich einfordern und, was man zur kirchen nicht nöthig hat, zu gelde machen und auf rente austhun1568 Kurland/Sehling,EvKO. V 121Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- 1570 Kurland/Sehling,EvKO. V 54
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- die gegenstaͤnde der kirchlichen polizei bestehen ... in ... anstellung von kirchenvormuͤnderen1821 SammlLivlLR. II 602Faksimile - in Google Books