Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenvorstand
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Kirch(en)vogt
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Kirchenvormund
Kirchenvorrat
Kirchenvorstand
, m.
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I
Leitungsgremium aus geistlichen und weltlichen Personen bei einer Kirchengemeinde (vereinzelt gemeinsam für mehrere Gemeinden)
- 1681 Dresbach,Halver 326
- kirchenrath und -vorstand1731 Dresbach,Halver 348
- kirchen- und kirchspiels-vorstand1749 Dresbach,Halver 362
- land- und kirchenvorstand1751 JbWestfKG. 21 (1919) 41
- wegen der kirchen-buße hat man resolviret mit recht und gutfinden des kirchen-vorstandes, die ehebrecher und andere, so schlimme laster außgeübet, ... abbitte thun ... zu lassen1753 JbWestfKG. 21 (1919) 43
- verwaltung des kirchengutes unter der einschränkung ..., dass es weder mit dem staatsgute vermischt, noch der kirchenvorstand von der mitverwaltung ausgeschlossen1803 Bayern/ArchKathKR. 25 (1871) 274
- vor schwelgerey und saufen wird ein jeder unterthan ernstlich verwarnet, besonders hat der kirchenvorstand ... dessen besserung sich fleissig angelegen seyn zu lassen1803 WeistNassau III InhNassau 56Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- die verleihung der kirchenstühle ist den kirchenvorständen, deren erstes mitglied in der regel der ortspfarrer ist, ... übertragen1812 RepStaatsVerwBaiern III 251Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bekäme jede gemeinde, welche dergleichen noch nicht hätte, ... ein presbyterium oder einen kirchenvorstand, durch dessen mitglieder sie repräsentiert werde1813 Foerster,PreußLaKi. I 367
- in jeder gemeine ist ein aus dem prediger und einigen auf bestimmte zeit gewählten unbescholtenen gliedern bestehender kirchen-vorstand, welcher eine moralische aufsicht über die gemeine führt, das öconomische der gemeine besorgt und die armenmittel verwaltet1818 Göbell,RhWKO. II 112
- die saͤmmtlichen lutherischen pfarrer der stadt werden vom kirchenvorstande oder dem collegium der lohnherren gewaͤhlt1825 Geck,Soest 243Faksimile - in Google Books
- 1826 Luzern/AllgKirchZtg. 6 (1827) 333
- 1831 Hannover/Pölitz,Verf. I 1 S. 322
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- der wirkungskreis des kirchenvorstandes umfaßt folgende functionen: 1) mitaufsicht uͤber die aͤußere kirchenzucht ... 2) unmittelbare verwaltung und naͤchste beaufsichtigung des local-, kirchen- und geistlichen stiftungsvermoͤgens1832 Hessen/Pölitz,Verf. I 2 S. 699Faksimile - in Google Books
II
übertragen auf die jüdische Religionsgemeinschaft
- jede ... gemeinde hat ihren eigenen rabbiner und ihren aus demselben, aus dem vorsaͤnger und wenigstens drei beisitzern bestehenden kirchen-vorstand. dieser vorstand besorgt die kirchenzucht, ... ferner uͤberhaupt die geschaͤfte, welche die ganze kirchengemeinde angehen1831 Mohl,WürtStR. II 577Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)