Kirch(en)vorsteher, m.
Kirch(en)vorsteher, m.
I
Kirchenpfleger, Kirchenältester, auch auf jüd. Gemeinden übertragen
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vom ambt der kirchen vorsteher vndt wos sie sich mit einnehmung vndt ausgabe verhaltten1540 CCMarch. I 1 Sp. 254 Faksimile
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die kirchenpfleger und -fürsteher mit eiden und gelübden beladen werden, der kirchen getreulich fürzusein und jährlich rechnung zu thun1577 RPO./QNPrivatR. II 1 S. 76
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so will ... der rath ... unberüchtigte bürger zu kirchen-vorstehern erwehlen, auch ... jährliche rechnung von ihnen nehmen1584 Sachsse,MecklUrk. 294 Faksimile
- 1601 PommJb. 14 (1913) 117
- 1645 Dresbach,Halver 311
- 1656 HessSamml. II 416 Faksimile
- 1660 ProtBrandenbGehR. VI 211
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sollen die kirchväter und -vorsteher nicht allein treulich und vorsichtiglich mit den kirchengütern und -einkommen umgehen, sondern auch mit einnahmen der schulden sich unverdrossen erzeigen1666 Sachsen-Gotha/QNPrivatR. II 1 S. 593
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waͤre es das vortraͤglichste, daß die kirchenvorsteher die beruffung eines predigers der gemeinde ankuͤndigten und denselben per majora vota zur gast-predigt einladeten1695 Struve,PfälzKHist. 737 Faksimile
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ob bey der gemeinde kirchen-vorsteher seyen? ... wie viel? ... welcher gestalt sie gewehlet werden, obs geschehe per majora vota derer vorsteher, die im ampte sind, oder ob die gesamte haußvaͤter darzu stimmen haben1695 Struve,PfälzKHist. 748 Faksimile
- 1699 CCMarch. II 1 Sp. 298 Faksimile
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auf die uebertreter dann die kirchenvorsteher fleißige und sorgfältige obacht haben sollen1700 FriedbergGBl. 4 (1921) 71
- 1704 JbWestfKG. 6 (1904) 70
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einem kirchen-vorsteher als hospital-meister1721 Knauth,Altenzella V 64 Faksimile
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in denen opfer-stöcken eingegangene allmosen, wozzu die kirchenvorsteher und verwalter die schlüssel haben sollen1724 CAustr. IV 163 Faksimile
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kirchenvorsteher sind diejenigen personen, denen die aufsicht des gottes-kasten und derer kirchen-guͤter anvertrauet ist1737 Zedler XV 754 Faksimile
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darf gemeiniglich kein patronus, beamter, pfarrer oder schulmeister selbst zum kirchen-vorsteher genommen werden, ... weil dieselben vielmehr auf die kirchen-vorsteher acht haben ... müssen1751 Preußen/Krünitz,Enzykl. 38 S. 645 Faksimile
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diejenigen ..., denen die verwaltung der einkuͤnfte und ausgaben der kirchen oblieget, werden ... kirchenvorsteher genennet. hierzu werden gewissenhafte, angesessene und vorsichtige maͤnner aus der gemeinde vom pfarrer vorgeschlagen, vom kirchenpatron erwehlet und vom gerichtshalter bestaͤtiget1780 Gabcke,DorfBauernR. 40 Faksimile
- 1780 SteirEinl. 342 Faksimile
- 1781 GasterLsch. 375 Faksimile
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die kirchen-patronen sollen samt dem prediger von den kirchenvorstehern jaͤhrlich rechnung fordern und aufnehmen1783 Siggelkow,HdbMecklKR.² 55 Faksimile
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sonst ernennen und waͤhlen die doͤrfer zuweilen ihre eigenen kirchenvorsteher1785 Fischer,KamPolR. I 714 Faksimile
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kirchen-aͤlteste ... an andern orten werden sie kirchen-vorsteher ... genannt1786 Krünitz,Enzykl. 38 S. 437 Faksimile
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alle buͤrger und einwohner auf dem lande sind schuldig, sich zu kirchenvorstehern oder kirchenvaͤtern gebrauchen zu lassen1793 Schwarz,LausWB. III 166 Faksimile
- 1794 PreußALR. II 11 §§ 354, 376, 552 S. 619
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in ihren dienstverhaͤltnissen stehen ... die kirchenvorsteher ... unter dem consistorio1801 Schlegel,HannovKR. I 166
- 1806 Roman,BadKirchR. 182 Faksimile
- 1815 Rahe,WestfKirche 93
- 1825 Geck,Soest 244 Faksimile
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für den zweck der gemeinschaftlichen gottesverehrung vereinigen sich die inländischen israeliten zu gewissen kirchengemeinden, deren jede ihre eigenen kirchenvorsteher und ihre synagogen hat1828 ArchKathKR. 82, 2 (1902) 363
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die kirchenvorsteher und die geistlichen sind die repräsentanten des christlich-kirchlichen lebens der einzelnen gemeinden1832 Ehrenzeller,SGallenSynode 28
II
in Livland wie Kirchenverweser (II), Kirchenvormund (I)
- 1650 EstRitterLR. 469f. Faksimile
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kirchenvorsteher ... ist in Lifland derjenige gutsherr, welcher die aͤussern kichenangelegenheiten, z.b. den bau u.d.g. besorgt, in Ehstland heißt ein solcher der oberkirchenvorsteher1795 IdLiefl. 112 Faksimile
III
Leiter einer kirchl. Gemeinschaft
- 1545 PommVis. II 172
- 1695 CCNass. II 225
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ob der asylant die freyung gaudire oder nicht, kann zwar der kirchen vorsteher denselben wegen der ihm deshalben bevorstehenden gefahr der extradition, so lang von der weltlichen obrigkeit die auslieferung noch nicht anverlangt worden ist, zur flucht anmahnen1788 KurpfSamml. IV 847 Faksimile
- 1790 Josephinismus IV 155
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einstweilen ... werden die bischoͤfe und andere kirchenvorsteher ihre geistlichen functionen wie bisher fortzusetzen haben1806 Vahlkampf,Miszellen II 21 Faksimile
IV
Kirchenvogt (III)
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advocatus monasteriorum sive ecclesiarum, ein kastenvogt oder kirchenvorsteher, schirmherr; dieselben wurden den ... kloͤstern ... zugeordnet, dererselben weltliche geschaͤften ... zu pflegen1769 BairAlt. 107