Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenzensor

Kirchenzensor

, m.

ein mit der Kirchenzensur (II) beauftragter Kirchenältester 
  • [für die] kirchenschläfer [wurde ein] kirchencensor [aufgestellt, welcher umhergehen und] mit guter modesti die leute wecken, aber ehrlicher alter leute und schwangerer frauen schonen soll
    1695 Breining,Alt-Besigheim 188
  • die zu ausuͤbung dieser aufsicht dem lehrer des kirchspiels zugeordnete gehuͤlfen sind die kirchencensoren oder kirchenaͤltesten, ehemals auch kirchenruͤger genannt
    1798 BadKirchInstr. 239
  • 1798 BadKirchInstr. 250
  • 1798 Hartmann,WürtGes. IV 240
  • dieses gericht [Kirchenzensurgericht] besteht in staͤdten aus dem stadtpfarrer, buͤrgermeister und einem rathsgliede, nebst den kirchencensoren und dem almosenpfleger
    1806 Roman,BadKirchR. 207
unter Ausschluss der Schreibform(en):