Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchenzensor
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Kirchenzensor
, m.
ein mit der Kirchenzensur (II) beauftragter Kirchenältester
- [für die] kirchenschläfer [wurde ein] kirchencensor [aufgestellt, welcher umhergehen und] mit guter modesti die leute wecken, aber ehrlicher alter leute und schwangerer frauen schonen soll1695 Breining,Alt-Besigheim 188
- die zu ausuͤbung dieser aufsicht dem lehrer des kirchspiels zugeordnete gehuͤlfen sind die kirchencensoren oder kirchenaͤltesten, ehemals auch kirchenruͤger genannt1798 BadKirchInstr. 239
- 1798 BadKirchInstr. 250
- 1798 Hartmann,WürtGes. IV 240
- dieses gericht [Kirchenzensurgericht] besteht in staͤdten aus dem stadtpfarrer, buͤrgermeister und einem rathsgliede, nebst den kirchencensoren und dem almosenpfleger1806 Roman,BadKirchR. 207Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)