Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchhöre

was in den Zuständigkeitsbereich einer Kirche (III 1) gehört
I wie Kirchspiel mit der gleichen engen Verbindung des räumlichen und personalen, des politischen und kirchlichen Bezugs
II vorwiegend in Appenzell die Versammlung der vollberechtigten Gemeindegenossen (Landesgemeinde)