Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchhöre(n)rat

Kirchhöre(n)rat

, m.

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I "Versammlung der stimmfähigen Bürger der Kirchhöre Appenzell, wesentlich der heutigen Landsgemeinde von Appenzell Innerrhoden" SchweizId. VI 1587
  • an der liechtmäß ist der gantz kilchhörinrad alle inneren rhoden zusamen kommen, und irer fast by den 500 in der großen rathstuben und darnoch vor der rathstuben und unter dem rathauß in die 200 man gstanden
    1588 AppenzJb. 26 (1898) 144
II die Mitglieder der alten Kirchengemeinde Glarus als Ersatz für den Kantonsrat