Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchhöreschreiber

Kirchhöreschreiber

, m.

insbesondere in Appenzell vorkommende Bezeichnung für den von der Kirchhöre (II) bestellten Gemeindeschreiber
  • dass fürohin in allen gemeinden des landes besondere kirchhöreschreiber, welche des rates sind, gewählt werden und diese allein kopeien zu pfandscheinen schreiben sollen
    1673 SchweizId. IX 1540 [ebd. weitere Belege u. Quellenangaben]