Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchhöreschreiber
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Kirchhöreschreiber
, m.
insbesondere in Appenzell vorkommende Bezeichnung für den von der Kirchhöre (II) bestellten Gemeindeschreiber
- dass fürohin in allen gemeinden des landes besondere kirchhöreschreiber, welche des rates sind, gewählt werden und diese allein kopeien zu pfandscheinen schreiben sollen1673 SchweizId. IX 1540 [ebd. weitere Belege u. Quellenangaben]Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons