Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchmeßhüter

Kirchmeßhüter

, m.

obrigkeitlich bestellter Aufseher bei der Kirchmesse (I) 
  • sall mein gnedigster herr ein kyrmes hueder hain und die lehn hern einen, da sollen die zwien umb sehen, daß alman recht geschehe, und sollen meinem gnedigsten hern seinen zoll ufheben
    vor 1563 Untermosel/RhW. I 1 S. 51