Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchmeßschank

Kirchmeßschank

, hier f.

obrigkeitliche Schankgerechtigkeit, Bannschank zur Kirchmesse (I) 
  • daß ihro fürstl. gnaden zu Fuld ... hinfüro an der kirmesschank in obgedachten orten allein ... verbleiben ... solle
    1659 Eberstein2 I 353