Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspielding

Kirchspielding

, n.

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Ding (B), Zusammenkunft der Kirchspielleute 
  • es soll aber der klaͤger ... beweisen, daß beklagten der brief ... vor dem carspeldinge vorgelesen
    1591 EiderstLR. 60
  • 1755 Hellfeld II 828
  • 1785 Krünitz,Enzykl. 35 S. 544
  • eine solche versammlung ... [der Bauern nach d. Gottesdienst auf d. Kirchhof] heißt caspelding; die befugniß, das caspelding zu veranstalten, wird caspelrecht, derjenige aber, welcher bey dem caspeldinge das wort fuͤhret, caspelvoigt genannt
    1800 RepRecht V 160
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