Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspielding
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Kirchspiel(s)buch
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Kirchspielsbuße
Kirchspielsdeputierte
Kirchspielding
, n.
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Ding (B), Zusammenkunft der Kirchspielleute
- es soll aber der klaͤger ... beweisen, daß beklagten der brief ... vor dem carspeldinge vorgelesen1591 EiderstLR. 60Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1755 Hellfeld II 828
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- 1785 Krünitz,Enzykl. 35 S. 544
- eine solche versammlung ... [der Bauern nach d. Gottesdienst auf d. Kirchhof] heißt caspelding; die befugniß, das caspelding zu veranstalten, wird caspelrecht, derjenige aber, welcher bey dem caspeldinge das wort fuͤhret, caspelvoigt genannt1800 RepRecht V 160Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)