Kirchspielseinnahme, f.
Kirchspielseinnahme, f.
Einkünfte aus einem und für ein Kirchspiel
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der holtzmeister ... [soll] etwa ein trunk ..., so zum märkergelag, so viel die kirchspielseinnahm und ausgab verleiden mag, vonnöthen, denselben vor den märkertag bestellen1658 Westerwald/GrW. I 604 Faksimile
- 1831 Oldenburg/Pölitz,Verf. I 2 S. 1041 Faksimile