Kirchspiel(s)gerechtigkeit, f.

I Leistung, Abgabe an ein beziehungsweise in einem Kirchspiel
II "Gerechtsame des Pfarrers" Lasch-Borchling II 551
III Nutzungsrecht(e) eines Kirchspielsgenossen
  • 1660 Reyscher,Stat. 80 Faksimile
  • wohingegen der genuß der kirchspielsgerechtigkeiten sich nicht nach vierteln reguliert, sondern jedem kirchspielsverwandten, einem wie dem anderen, seiner notdurft nach competiert
    1770 Kern,Altensteig 8